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Energiesteuer

Die Energiesteuer/Mineralölsteuer entspricht beim Verkauf von DK und OK zwischen 50 % und 60 % des Kaufpreises. Ein Risiko, welches der Fiskus auf den Handel abwälzt.

Dies stellt in Zeiten der Finanzkrise und der steigenden Insolvenzen eine hohe Belastung dar, die durch die Möglichkeit der Erstattung der Steuer bei Forderungsausfall gelindert werden soll.

Aber auch hier sind die Anforderungen hoch. Die Rechtsprechung des 7. Senats des Bundesfinanzhofes stellt an den Mineralölhandel kaum nachvollziehbare Anforderungen.

Dies stellt hohe Ansprüche an das Forderungsmanagement des Unternehmens und ist im Rahmen der Sicherungsstrategie eines Unternehmens z.B. in Verbindung mit einer Kreditversicherung maßgeblich. Deshalb kooperiert die Kanzlei mit der Atradius Kreditversicherung und der R+V Kreditversicherung, um möglichst optimale Lösungen anzubieten.

Aktuell besteht eine gewisse Unsicherheit in Bezug auf die Bioquotenverpflichtung, welche durch die Pönale bei Nichterreichen der notwendigen Gesamtbioquote empfindliche Nachforderungen generiert.

Probleme ergeben sich in letzter Zeit im Zusammenhang mit Prüfungen in Bezug auf eine angebliche Mehrerwirtschaftung auf der Strecke.

Weitere Probleme gibt es bei der Vermischung von HEL mit DK. Die Händler sehen sich bisweilen mit hohen Nachforderungsbescheiden konfrontiert.

Wenn spezielle Vorschriften - seien sie auch mit noch so hohen Anforderungen verknüpft - nicht greifen, bleibt nur noch der Rückgriff auf einen Antrag auf Billigkeitserlass. Aber auch hier tauchen immer wieder Schwierigkeiten auf.

 

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