Überfüllschäden
Überfüllschäden sind meist nicht immer Überfüllschäden, sondern sämtliche Probleme im Rahmen einer Tankbefüllung. Kommt es zu einem Schaden, trägt nicht – nur – der Befüller die Schuld, denn auch die Betreiber der Anlagen vernachlässigen häufig ihre Verpflichtungen.
Wir arbeiten hier eng mit den Haftpflichtversicherern zusammen,
zum Schutz der Unternehmen und ihrer Fahrer.
Die Kanzlei hat in den letzten Jahren verschiedene richtungsweisende Urteile erstritten.
Beim Erlass der TRwS 791 (Technische Regeln wassergefährdende Stoffe) war die Kanzlei im Hintergrund beratend tätig.